Das Land Niedersachsen hebt Entgelte für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen zum 1. Januar 2014 um 2,5 Prozent an. „Wir wollen auf diesem Weg die erwarteten Steigerungen bei Personal- und Sachkosten abdecken und so Leistungsreduzierungen ausschließen", sagte Sozialministerin Cornelia Rundt. Landesweit gibt es in teilstationären und stationären Einrichtungen rund 80 000 Plätze für Menschen mit Behinderungen, zum Beispiel Wohnheime oder Werkstätten für Menschen mit einer geistigen Behinderung.
Die Entscheidung zum Anheben der Entgelte hat die Gemeinsame Kommission auf Initiative des Sozialministeriums am letzten Freitag getroffen. In dieser Kommission sind alle Partner des sogenannten Landesrahmenvertrages vertreten, also das Land, die Kommunalen Spitzenverbände, die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sowie Vertreter der privaten Anbieter. Die Vertragspartner haben die Bedingungen vereinbart, zu denen die Einrichtungen Menschen mit Behinderungen betreuen.
apo