Das Land will die Einnahmen, die den Hochschulen wegen der Abschaffung der Studiengebühren entfallen, dauerhaft und in voller Höhe aus dem Landeshaushalt ersetzten. Zusätzlich werden gesetzlich sogenannte Studienqualitätsmittel eingeführt. Diese werden an die Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst. Mit steigenden Studierendenzahlen hat eine Hochschule mehr Geld zur Verfügung, mit sinkenden weniger Geld. Diese Mittel dürfen nur eingesetzt werden, um die Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu sichern und zu verbessern. Die Studierenden sollen mitbestimmen können, wie die Mittel verwendet werden.
Langzeitstudierende müssen künftig nach sechs Semestern über der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren bezahlen. Diese betragen 500 Euro. Neu ist ebenfalls, dass künftig auch hochschulbezogene Gremientätigkeiten und die Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte bei der Frage berücksichtigt werden, ab wann Langzeitstudiengebühren zu zahlen sind.
apo