Unterschlagung von 769.400€ führt zu zwei Jahren auf Bewährung – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Vor der dritten großen Wirtschaftsstrafkammer in Hildesheim ist gestern ein Arbeitgeber wegen der Unterschlagung von Arbeitsendgeld zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der 56-jährige Angeklagte aus Lengede soll als Regionalbeauftragter der Redi Group GmbH zwischen August 2004 und Februar 2009 scheinselbstständige Mitarbeiter beschäftigt haben.

Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge hat er dabei in 361 Fällen nicht, oder in zu geringer Höhe abgeführt, insgesamt belaufen sich die fehlenden Beträge auf rund 769.400 Euro. Die von ihm beschäftigten Mitarbeiter hatten auf Rechnung gearbeitet und mussten ihre Arbeit umfassend protokollieren. Obwohl sie von zu Hause aus arbeiteten, waren sie verpflichtet, sich in der Kleidung das Unternehmens zu zeigen.
Von einer wirklichen Selbstständigkeit könne daher nicht gesprochen werden, erklärte das Gericht.

Der Angeklagte hatte vor Gericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er übernehme Verantwortung für seine Taten und habe das Beschäftigungsverhältnis mit der Redi Group sofort nach Beginn des Ermittlungsverfahrens beendet.

lpö/sei


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