Der Bundesrat hatte im Dezember 2012 beschlossen, einen Verbotsantrag zu stellen und ihn notfalls auch ohne Unterstützung von Bundestag und Bundesregierung vorzubringen. Die Länderkammer will mit einer Materialsammlung belegen, dass die NPD verfassungsfeindlich ist.
Einen Antrag auf Verbot einer Partei können nur Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung einreichen. Die Bundesregierung entschied im März 2013, keinen eigenen Antrag zu stellen. Im April lehnte auch der Bundestag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition einen Antrag ab, da CDU und FDP der rechtsextremen Partei eine zu geringe Bedeutung beimessen.
Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte 2003 an der Verstrickung von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Führungsebenen der Partei.
apo