Die Betroffenen erhielten eine offiziell aussehende Rechnung von „Zentralen Registergericht Hildesheim". Mit einem angehängten Überweisungsformular sollten sie 75 bis 80 Euro an eine „PAZ Justizzahlstelle" überweisen. Diese Zahlstelle gibt es aber genauso wenig wie das Registergericht.
Sowohl dem Hildesheimer Landgericht als auch dem Oberlandesgericht Celle (OLG) ist diese Masche bereits bekannt. Das OLG empfiehlt Empfängern solcher Briefe, Strafanzeige zu stellen.
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