Ein Vormund wird bestellt, wenn Eltern verstorben sind oder ihnen die elterliche Sorge für ihre Kinder entzogen wurde. Die Kinder leben in Jugendeinrichtungen oder Pflegefamilien. Der Vormund hält Kontakt zum Kind oder Jugendlichen und vertritt seine Interessen, entscheidet über Gesundheits- und Geldangelegenheiten, den Aufenthaltsort.
Interessierte können sich beim Landkreis melden. Ansprechpartner sind Stefan Hollemann und Karin Brandy.
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