Es wurden Vorwürfe laut, ein Zeuge sei vom Geschädigten dazu genötigt worden, bei der Polizei falsch auszusagen um so zwei der sechs Angeklagten schwer zu belasten. Der Geschädigte bestreitet dies jedoch - er sei mit dem Zeugen gar nur flüchtig bekannt.
Des Weiteren wurde das Sicherheitspersonal der damaligen Feier in den Zeugenstand berufen. Unter ihnen befindet sich der Bruder des Opfers. Doch weder er, noch seine Kollegen konnten Angaben zur Identifikation der Involvierten machen. Sie wiesen darauf hin, dass man als Türsteher oft solchen Gefahren ausgesetzt sei.
Bei einer Abiturfeier in der Halle 39 war es Ende 2010 zu einer Schlägerei gekommen, nachdem einigen Jugendlichen der Eintritt verwehrt worden war. Dabei seien Schlagstöcke, Baseballschläger und Messer zum Einsatz gekommen. Das Opfer soll davon mehrere Blutergüsse, Platzwunden am Kopf und Frakturen am Finger davongetragen haben.
lpö/sei