Ehemaliger Herrenhäuser-Chef muss nicht ins Gefängnis – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Im Prozess gegen den früheren Herrenhäuser-Chef Manfred Middendorff ist gestern vor der 4. Wirtschaftsstrafkammer des Hildesheimer Landgerichts das Urteil gesprochen worden. Der ehemalige Brauereibesitzer musste sich seit Mai wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und Betrugs verantworten.

Das Gericht verurteilte ihn dafür zu einem Jahr Bewährung und zu 9.000 Euro Geldstrafe und blieib damit unter dem Strafmaß der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zweieinhalb Jahre Haft gefordert. Stafmildernd für das Urteil seien Middendorffs Geständnis und seine Bereitschaft an den Ermittlungen mitzuwirken gewesen, so die Richter.

Er hatte de Traditionsbrauerei in fünfter Generation geführt. Das Unternehmen habe für ihn eine große Bedeutung gehabt, was auch das Hauptmotiv für seine Taten gewesen sei. Auch sein persönlicher Schaden sei hoch. Er habe durch die wirtschaftlichen Probleme der Brauerei auch seine Familie verloren und sei zudem privat insolvent, hieß es in der Urteilsverkündung.

Die Herrenhäuser-Brauerei war 2010 in die Insolvenz gegangen und wurde dann von der Wittinger Privatbrauerei übernommen.

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