Mit dem Urteil blieb das Gericht ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung des Mannes hatte dagegen für sechs Jahre Haft plädiert. Das Gericht räumte mildernde Umstände ein. Der Angeklagte sei psychisch beeinträchtigt und könne keine Empathie empfinden. Er sei zur Tatzeit alkoholisiert gewesen und habe im Affekt gehandelt, zudem sei er nicht vorbestraft. Eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung komme in diesem Fall nicht in Frage, so das Gericht weiter.
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