Knapp zwei Wochen nach der Verurteilung des Maschsee-Mörders haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung des Angeklagten Revision eingelegt. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Angeklagte im letzten Jahr eine 44-jährige Prostituierte erstochen und dann in mehreren Teilen im Maschsee versenkt hat. Der Mann wurde wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt und soll auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen werden.
Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind mit dem Urteilsspruch des vorsitzenden Richters jedoch nicht einverstanden. Beide Parteien haben nun Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob der Fall neu aufgerollt wird.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe, die Verteidigung plädiert jedoch auf Freispruch. Der Angeklagte selbst hatte bis zuletzt vor Gericht behauptet, er sei unschuldig.
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