Der Verfassungsschutz hat ihn auf Demonstrationen beobachtet und in der Rubrik „Linksextremismus" geführt. Budler hatte vor zwei Jahren eine offizielle Anfrage gestellt und so erfahren, dass der Verfassungsschutz ihn beobachtet hat. Daraufhin war er vor Gericht gezogen. Im Urteil heißt es, die Speicherung seiner Daten sei in weiten Teilen rechtswidrig gewesen - diese Daten müssten gesperrt und gelöscht werden.
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