Bereits in Niedersachsen lebende Syrer müssten für jeden Verwandten, der ins Land nachgeholt wird, eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben, um etwa die Kosten für den Lebensunterhalt und die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge in voller Höhe zu übernehmen. Weber kritisierte, diese Regelung ermögliche es nur reichen Syrern, Verwandte aufzunehmen. Die Aufnahme müsse aber von der Schutzbedürftigkeit und nicht vom Geldbeutel abhängen.
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