Vor dem Verwaltungsgericht Hannover wird heute eine Klage der Gemeinde Söhlde gegen den Landkreis Hildesheim verhandelt. Es geht um einen Bauvorbescheid für eine Solaranlage auf einem Grundstück zwischen Hoheneggelsen und Feldbergen. Diese Anlage soll von einer privaten Firma errichtet werden, der Landkreis lehnte jedoch die Erteilung des Bescheids ab.
Als Begründung hieß es, die Anlage beeinträchtige die Eigenart der Landschaft und mindere ihren Erholungswert. Deshalb sei sie rechtlich unzulässig. Die Gemeinde Söhlde dagegen sieht nur äußerst geringe Auswirkungen auf das Landschaftsbild.
fx