Die Anklage hält Wulff für schuldig, sich durch stillschweigende Entgegennahme von Vergünstigungen durch den Berliner Filmunternehmer David Groenewold bestechlich gezeigt zu haben. Groenewold wird entsprechend Bestechung vorgeworfen; außerdem eine eidesstattliche Falschaussage. Das Angebot der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße einzustellen, lehnten beide ab.
Wulff und Groenewold werden deshalb am Ende der Gerichtsverhandlung Freispruch für sich fordern. Etwas anderes komme nicht infrage, so Wulffs Anwälte, die Strafrechtsprofessoren Bernd Müssig und Michael Nagel.
Für das Verfahren sind 22 Verhandlungstage angesetzt in denen 45 Zeugen erwartet werden.
soc