Ab dem ersten Dezember gelten bundesweit neue Grenzwerte für Blei. Wie das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Gesundheit gestern mitteilten, darf ein Liter Wasser künftig nicht mehr als zehn Mikrogramm Blei enthalten.
Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre zum Stichtag nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen schriftlich oder per Aushang darüber informieren. Wird der Blei-Grenzwert in einer Wasserleitung überschritten, kann das Gesundheitsamt Wasserversorger oder Vermieter verpflichten, die Ursache zu beseitigen.
Häuser, die nach 1973 gebaut wurden, sind dem Umweltbundesamt zufolge aber nicht betroffen, weil Bleirohre ab dieser Zeit nicht mehr verwendet wurden. Das Schwermetall Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das vor allem für Schwangere, Säuglinge und Kleinkinder schädlich ist.
soc