Der Richter sah es in seiner Urteilsbegründung als erwiesen an, dass der Täter seinem ehemaligen Kollegen aufgelauert hatte und dessen Geldkoffer in seinen Besitz bringen wollte. Der Angeklagte selbst hatte bist zuletzt von einem Scherz-Überfall gesprochen, der „böse verunglückt" sei. Der 36-Jährige ist der Polizei bereits wegen kleinerer Delikte bekannt. Nach Angaben eines Sprechers ging das Gericht von Geldproblemen als Tatmotiv aus.
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