Die Bürgerinitiative Südkreis hat darauf hingewiesen, dass im Verfahren um die geplante Starkstromtrasse von Wahle nach Mecklar für Betroffene weiterhin eine Einspruchsfrist bis zum 17. Dezember gilt.
Sie reagiert dabei auf Medienberichte über eine Verlängerung der Frist bis Ende Januar. Diese gelte nur für Träger öffentlicher Belange wie etwa Kommunen. Bürgerinnen und Bürger entlang der Trasse müssten mögliche Einwände nach wie vor bis Mitte Dezember bei der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr einreichen.
fx