Der Landkreis weist angesichts des nahenden Jahreswechsels vor Gefahren durch unsichere Feuerwerkskörper hin. Wie Sprecher Hans Lönneker mitteilte, müssen Knaller und Raketen mit dem Siegel der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) gekennzeichnet sein. Nicht entsprechend gekennzeichnete Böller gelten als unsicher und laufen Gefahr, frühzeitig zu explodieren. Wer Feuerwerk ohne BAM-Siegel abbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Knaller und Raketen dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag entzündet werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist Feuerwerk verboten. Der Verkauf startet am 28. Dezember und läuft bis Silvester.
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