Ein heute 21 Jahre alter Hildesheimer ist heute vom Landgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Sie wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Frühjahr 2012 zwei Kiosküberfälle begangen hat. Am 4. April sprühte er dem Betreiber des „Mini-Kaufhauses" Reizgas ins Gesicht und nahm 500 Euro aus der Kasse. Am 14. Mai gab es einen weiteren Überfall in dieser Art, dabei wurden 517 Euro Bargeld gestohlen. Die Verurteilung erfolgte wegen besonders schweren Raubes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt, unter andere, weil der 21-Jährige geständig war, danach nicht mehr straffällig geworden ist und sich um Schadenswiedergutmachung bemüht hat.
fx