Der Mann wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft bereits vor sechs Jahren wegen eines weiteren Mordversuchs zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Bereits damals hatte er einem Patienten das Medikament gespritzt. In der Folge ergaben sich weitere Hinweise. Acht verstorbene Patienten aus seiner Dienstzeit wurden exhumiert und obduziert. Bei fünf der Verstorbenen sei Ajmalin festgestellt worden, hieß es.
Das Landgericht Oldenburg muss nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Ex-Pfleger eine lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
soc