Vertreter des Bürgerbündnisses „Bad Nenndorf ist bunt" reagieren darauf mit Empörung. Eine Straftat zu unterstellen, sei eine Kriminalisierung des bürgerlichen Neonazi-Gegner. Eine Sitzblockade hätte die Behörde auch als Ordnungswidrigkeit werten können und nicht als Straftat.
Der Bückeburger Staatsanwalt André Lüth sagte, man habe zwar berücksichtigt, dass die Demonstranten in einer gesellschaftsfreundlichen Gesinnung handelten. Doch sie hätten eine genehmigte Demonstration der Rechtsextremen gestört. Dies sei Nötigung und ein Verstoß gegen das niedersächsische Versammlungsgesetz - und damit keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten.
fx