Gegendemonstranten von Bad Nenndorf handeln sich Ermittlungsverfahren ein – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Viele Anti-Nazi-Demonstranten von Bad Nenndorf haben wegen ihres Protests gegen rechte Aufmärsche Schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen. Wie der NDR berichtet, wurden hunderte Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen die meisten wegen geringer Schuld eingestellt wurden. Dennoch heißt es in den Schreiben, dass im Falle einer Wiederholung mit einem Strafverfahren zu rechnen sei. Jugendliche erhielten zudem einen Eintrag ins Erziehungsregister.

Vertreter des Bürgerbündnisses „Bad Nenndorf ist bunt" reagieren darauf mit Empörung. Eine Straftat zu unterstellen, sei eine Kriminalisierung des bürgerlichen Neonazi-Gegner. Eine Sitzblockade hätte die Behörde auch als Ordnungswidrigkeit werten können und nicht als Straftat.
Der Bückeburger Staatsanwalt André Lüth sagte, man habe zwar berücksichtigt, dass die Demonstranten in einer gesellschaftsfreundlichen Gesinnung handelten. Doch sie hätten eine genehmigte Demonstration der Rechtsextremen gestört. Dies sei Nötigung und ein Verstoß gegen das niedersächsische Versammlungsgesetz - und damit keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftaten.

fx