Das Landgericht Aachen hat ein Urteil gegen den aus Söhlde stammenden Neonazi Dieter Riefling bestätigt. Er war im September vom Amtsgericht Eschweiler zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er in einer Rede im April 2012 den öffentlichen Frieden gestört und Hass auf Bevölkerungsgruppen geschürt hatte. Dabei hatte er unter anderem Migranten als „Abschaum" bezeichnet. Riefling und sein Anwalt Thomas Jauch hatten sich dagegen auf die Meinungsfreiheit berufen. Jauch hat bereits angekündigt, das Urteil in nächsthöherer Instanz anfechten zu wollen. Riefling ist wegen verschiedener Vergehen bereits vorbestraft, darunter Körperverletzung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Volksverhetzung.
fx