Sie hatten sich in Figuren des Buches erkannt und bereits im Oktober letzten Jahres vor dem Landgericht Hildesheim ein Verbot des Buches erwirkt. Bereits im April hatten Lüder und Wodsack gegen „Memories" geklagt, Dieser Prozess war mit einem Vergleich zu Ende gegangen, in dem Meier das Buch umschreiben musste.
Der Celler Senat erklärte dazu, Meier sei in diesem Punkt seiner Pflicht nicht ausreichend nachgekommen. Für Hildesheimer Bürgerinnen und Bürger seien Lüder und sein Unternehmen nach wie vor leicht erkennbar. Im Falle Wodsacks sieht der Senat eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte in „extremster Weise".
Jüren meiers Anwalt Karl Otte erklärte nach der Verhandlung, die Entscheidung des Gerichts habe ihn überrascht, man werde die Sache nun aber vermutlich ruhen lassen.
soc