Der Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff wird weder unterbrochen noch neu aufgerollt. Der Vorsitzende Richters Frank Rosenow erklärte gestern vor dem Landgericht in Hannover, es sei „für die Kammer nicht ersichtlich, wie der Beweis noch geführt werden könnte", dass Wulff oder der mitangeklagte Filmproduzent David Groenewold sich strafbar gemacht hätten. Zum nächsten Termin am 20. Februar sollen die Prozessbeteiligten sich für die Plädoyers vorbereiten.
Dem vorausgegangen war ein Streit zwischen Rosenow mit Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer. Dieser hatte beantragen wollen, mehrere bislang nicht vorgelegte E-Mails als Beweismittel einzubringen. Rosenow sagte, er sei darüber "sehr erstaunt". Er verwies drauf, dass Neue "umfangreiche Ermittlungen" parallel zur Hauptverhandlung nicht zulässig seien, da die Staatsanwaltschaft während des Prozesses "nicht mehr Herrin des Verfahrens" sei.
soc