Die Sarstedterin steht vor Gericht, weil sie ihr Neugeborenes auf der Toilette ihrer Wohnung zur Welt brachte und anschließend mehrfach die Spülung betätigte. Sie gab an, ihre Schwangerschaft verheimlicht zu haben, weil sie das Resultat eines Seitensprungs war. Die 33-Jährige hatte den Fötus danach im Freien vergraben.
Beim letzten Prozesstag wurde außerdem bekannt, dass das Kreis-Jugendamt über ihre Schwangerschaft informiert war. Eine Mitarbeiterin hatte sie besucht und dabei festgestellt, dass sie möglicherweise schwanger war - was die Frau auch ihr gegenüber abstritt. Weitere Konsequenzen ergaben sich aus dem Besuch aber nicht.
fx