Laut Gutachten gilt die 33-Jährige trotz ihres Intelligenzquotienten „am Rande der Lernbehinderung" als voll schuldfähig. In Bezug auf die Schwangerschaft habe sie gleichmütig gehandelt, hieß es von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Im Laufe der Verhandlung hatte sich Ende der letzten Woche herausgestellt, dass die Frau schon einmal ein Kind auf der Toilette verlor. Der psychologische Sachverständige erklärte, sie habe gegenüber einem Psychologen von einer Fehlgeburt berichtet. Im Alter von 20 Jahren sei bei einem Toilettengang in ihrer damaligen Wohnung in der Nähe der russischen Stadt Omsk „etwas aus ihr herausgefallen". Die Fehlgeburt habe sie anschließend heruntergespült.
Nicht geklärt werden konnte, ob der Ehemann der 33-Jährigen von der Schwangerschaft wusste.
soc