Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 33-jährige im Oktober letzten Jahres nach der Geburt ihres Babys den Entschluss fasste, es in der Toilette zu ertränken. Einer latenten Tötungsabsicht während der gesamten Schwangerschaft, wie es von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß, wurde jedoch widersprochen. Zugunsten der Angeklagten ging die Kammer davon aus, dass das Baby bereits bei der Geburt tot war. Zwei Gutachter konnten dies zuvor nicht eindeutig feststellen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem damit, dass die dreifache Mutter sich in ihrem Umfeld hätte Hilfe suchen können.
Die russischstämmige Frau war durch einen Seitensprung schwanger geworden und hatte dies aus Angst ihrem Mann und dem weiteren Umfeld verheimlicht. Nach der Tat hatte sie ihr Baby in Folie eingewickelt und den Leichnam vergraben.
hw