Die Datenschützer befürchten ein Aufweichen der bisher geltenden deutschen Rechtsprechung und haben deshalb im Internet eine Gegenüberstellung der alten und möglichen neuen Regeln veröffentlicht. So wird unter anderen nicht mehr erwähnt, dass videoüberwachte Personen darüber zu benachrichtigen sind, und die Kennzeichnungspflicht sehr schwammig formuliert - eine Verpflichtung, die Freiheitsfoo zufolge schon heute kaum berücksichtigt werde. Besonders riskant sei auch eine Klausel, nach der auch EU-Recht eine Überwachung begründen könne - hiermit werde eine „Hintertür Brüssel" in die Gesetzgebung eingefügt, die neue Möglichkeiten der Videoüberwachung möglich mache.
fx