Er hatte ein sanierungsbedürftiges Fachwerkhaus gekauft und die unbewohnbare Immobilie später zu einem Viertel des Wertes weiterverkauft. Die Käuferin agierte dabei im Sinne des Angeklagten und fungiert als Strohfrau. Sie sollte nicht vorhandenes Eigenkapital vortäuschen, um mit ihrer Unterschrift einen Kredit bei einer Versicherung zu erschleichen. 67.000 Euro flossen auf das Konto des Angeklagten, die Frau erhielt 7.000 Euro als Handgeld, ein weiterer Geschäftspartner des Angeklagten bekam für angebliche Renovierungsarbeiten 20.000 Euro. Der Kaufvertrag wurde kurze Zeit später wieder rückgängig gemacht.
Die Kammer sah darin ein „abgekartetes Spiel, um an das Geld des Baufinanzierers zu kommen." Der Angeklagte habe mit seinem Handeln einen gravierenden Schaden angerichtet.
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