Freispruch für Christian Wulff - Richter entlasten Ex-Bundespräsidenten – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Zwei Jahre nach dem Rücktritt von Bundespräsident Christian Wulff fällte das Landgericht Hannover das Urteil im Korruptionsprozess gegen das einstige Staatsoberhaupt. Er wurde vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Zudem stehe Wulff "für die erlittenen Durchsuchungen" eine Entschädigung zu. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Fortsetzung der Beweisaufnahme gefordert. Sie kann nun Revison einlegen, muss dafür aber dem Gericht Fehler im Verfahrensablauf nachweisen können.

Die Staatsanwaltschaft hatte Wulff Vorteilsannahme vorgeworfen. Er soll sich 2008 als niedersächsischer Regierungschef vom mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold einen Teil der Kosten für einen Oktoberfest-Besuch bezahlen lassen. Wulff war im Februar 2012 als Bundespräsident zurückgetreten, nachdem die Staatsanwaltschaft Hannover die Aufhebung seiner Immunität beantragt hatte. In der Geschichte der Bundesrepublik hat es ein solches Vorgehen gegen einen Bundespräsidenten noch nicht gegeben.

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