Am 1. Februar ist die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums zur Präimplantationsdiagnostik (PID) in Kraft getreten. PID ist die genetische Untersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dem Einpflanzen in den Mutterleib.
Seit Februar ist eine Untersuchung ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zugelassen. Sie darf aber erst dann vorgenommen werden, wenn die Ethik-Kommission Erlaubnis dazu gegegben hat.
Die Bundesländer Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, und Schleswig-Holstein haben sich am 11. Februar darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission einzurichten.
Der niedersächsische Landtag hat dem Abkommen am Mittwoch zugestimmt.
soc