Damit eine Revision Erfolg hat, muss die Staatsanwaltschaft dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen. Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer hatte in seinem Plädoyer betont, das Gericht habe nicht alle vorliegenden Zeugen und Beweise ausreichend gewürdigt.
Die 2. Strafkammer am Landgericht ist durch den Antrag gezwungen, ihr Urteil innerhalb von acht Wochen zu begründen und bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Diese hat dann vier Wochen Zeit zur Prüfung, ehe sie eine endgültige Entscheidung über das Revisionsverfahren treffen muss.
Wulff war am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hannover freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, als niedersächsischer Ministerpräsident Vorteile im Amt angenommen zu haben.
soc