Ein Abzug von Staatsanwaltschaften durch eine Weisung aus dem Ministerium sei für sie nur denkbar, wenn ein Verfahren den Boden des Rechtsstaats verlasse. Dies könne sie im Fall Edathy nicht im Ansatz erkennen, sagte Niewisch-Lennartz.
Nach Angaben der Ministerin ermittelt die Staatsanwaltschaft in weiteren vergleichbaren Verfahren und nicht nur in dem Verfahren gegen Sebastian Edathy. Auf der Liste der Bezieher von Bildern mit nackten Jungen hätten noch weitere 15 Bürger aus Niedersachsen gestanden. Die Ermittlungen gegen diese müssten selbstverständlich parallel und mit gleichem Nachdruck wie gegen Edathy geführt werden.
Am Mittwoch soll Niewisch-Lennartz im Innenausschuss des Bundestages Auskunft über den Fall geben.
soc