Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Reue sei bei ihm aber nur ansatzweise erkennbar gewesen, urteilte Richter Peter Peschka. Der 60-Jährige habe wohl spontan, aber nicht im Affekt gehandelt. Zudem sei er bei der Tat heimtückisch vorgegangen und habe seine Ex-Partnerin mit starker Gewalt überrascht, so etwas habe es in der Beziehung vorher nie gegeben. Bei seinen Söhnen, die als Nebenkläger vor Gericht traten, entschuldigte sich der 60-Jährige nicht für die Tat.
Der Eberholzener war nach dem Mord an seiner ehemaligen Lebengefährtin mit dem Auto nach Norwegen geflohen, hatte sich dort aber den Behörden gestellt. Motive für das Verbrechen sollen Eifersucht und Rache sein, weil die Frau ihn verlassen wollte.
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