Beklagt werden unter anderem die Auskunftsrechte von Meldeämtern, die Datenabfrage und -angabe zwischen Vermietern und Mietern sowie die Abfrage von privaten Übernachtungen in Hotels und Pensionen mittels Meldescheinen. Ebeling sagte, er sei der festen Überzeugung, „dass das Bundesmeldegesetz unhaltbar ist", da es „zu großen Datenschutz-Risiken führen wird". In vielen der neuen Regelungen sehe er markante und nachdenklich machende Parallelen zu Erfassungsmaßnahmen der NS-Zeit.
Das Bundesmeldegesetz wurde im Mai 2013 verkündet und soll zum 1. Mai 2015 in Kraft treten. Die Verfassungsbeschwerde soll das Inkrafttreten in der jetzigen Form verhindern.
soc