Die Forderung nach einem besseren Personalschlüssel sei grundsätzlich nachvollziehbar, im derzeitigen Landeshaushalt seien jedoch keine finanziellen Vorkehrungen hierfür getroffen worden. Die Kommunen könnten die zusätzlichen Kosten nicht stemmen.
Die gesetzliche Einführung einer dritten Erziehungskraft in Kindertagesstätten würde nach Angaben des Kultusministeriums eine dreistellige Millionensumme kosten. Nach Berechnungen der der Spitzenverbände liegt der Betrag bei 500 bis 530 Millionen Euro jährlich.
Die öffentliche Sitzung des Kultusausschusses war als Folge der niedersächsischen Kita-Volksinitiative anberaumt worden, die bessere Rahmenbedingungen an Kindertagesstätten fordert.
soc