Nach dem 2012 verabschiedeten Inklusionsgesetz sollten ab 2018 alle Schulen des Landes auch alle Förderbedarfe bedienen. Die werde laut Modder nun aufgeweicht:
Spätestens zum 31. August 2018 sollen Schulträger auf Antrag eine Verlängerung bekommen, wenn ein Inklusionskonzept zur örtlichen Schulentwicklung vorlegt wird. Den Plänen nach sollen zudem die neun reinen Sprachförderschulen des Landes ab dem Schuljahr 2015/ 16 zwar wie gesetzlich vorgesehen keine neuen Erstklässler mehr aufnehmen dürfen, ein spezieller Sprachheil-Unterricht bleibe aber weiter möglich.
In Niedersachsen sind 35.000 bis 40.000 Kinder mit Handicaps auf Unterstützung angewiesen. Rund 3.600 Schüler bekommen Sprachheil-Unterricht in Sprachförderschulen oder Förderklassen.
soc