Die Hausdurchsuchungen beim ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy (SPD) sind aus Sicht des Landgerichts Hannover rechtlich zulässig gewesen. Die von Edathy eingereichte Beschwerde gegen die Durchsuchung seiner Wohnräume ist nach Informationen der "Bild am Sonntag" vom Landgericht Hannover verworfen worden. Die Durchsuchungen seien angemessen gewesen, ein Anfangsverdacht habe sich bestätigt, hieß es.
Unterdessen wurde bekannt, dass das Bundeskriminalamt trotz Sonderrechten Spuren im Fall Edathy nicht nachgegangen ist. Die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, daß sich inzwischen ein Zeuge bei der Staatsanwaltschaft Hannover gemeldet hat. Demnach habe ein IT-Experte Anfang 2004 Nacktbilder von Jungen auf Edathys Bundestagsrechner gefunden. Die Akte des Politikers sei zudem bereits im Frühsommer 2013 von einer Kriminalistin aus dem Referat zur Bekämpfung von Kinderpornografie bearbeitet worden. Es hätte also schon früher gegen Edathy wegen des Verdachts auf Erwerb von Kinderpornografie ermittelt werden können.
soc