Ein Eintrag ins Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen, kann aber seine Gültigkeit verloren haben, wenn Bürgerinnen und Bürger zwischenzeitlichen in ein anderes Land gezogen sind. Wer in diesem Jahr wieder in seinem Heimatland wählen möchte, muss einen Antrag auf Streichung stellen. Die Anträge können bis zum 4. Mai beantragt werden. Unter hildesheim.de/europawahl gibt es dazu weitere Informationen und auch die entsprechenden Online-Formulare.
Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlamt der Stadt Hildesheim bis spätestens 4. Mai an alle Bürgerinnen und Bürger verschickt. Auf ihr ist auch angegeben in welchem Wahllokal die Stimme abgeben werden kann. Die Europawahl findet am 25. Mai findet statt. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
soc