Die Schutzzeit gilt landesweit sowohl in Waldgebieten wie auch in der übrigen freien Landschaft, auch an Wegen und Straßen entlang von Grünflächen, Feldern und Wäldern. Innerhalb von Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht sogar ganzjährig. Bürgerinnen und Bürgern, die ihren Hund nicht an der Leine führen, droht ein Bußgelder in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Weitere Informationen erteilt Kevin Schulz von der Kreisverwaltung, Tel. 05121 309 4071 oder per E-Mail an
Letzten Samstag erst wurde eine 71-jährige Hildesheimerin in der Kesslerstraße von einem nicht angeleinten Hund in den Oberschenkel gebissen worden. Die Frau musste ins Krankenhaus.
soc