Die Forderung beläuft sich den Angaben nach auf 21 Millionen Euro. Sozialministerin Cornelia Rundt sagte am Freitag in Hannover, dieses Vorgehen sei "weder sachgerecht noch hat es eine rechtliche Grundlage". Die Kommunen benötigten das Geld, um die laufenden Leistungen an die Bürger bezahlen zu können. Neben Niedersachsen sind auch anderen Bundesländer von der Rückforderung betroffen. Nach Angaben der Ministerin haben nur Bremen und Hamburg ihre Mittel für 2012 bis zum 31. Dezember desselben Jahres ausgegeben - die anderen erst nach dem Jahreswechsel.
Die Kommunen beriefen sich dabei auf eine Regelung im Sozialgesetzbuch II. Bundesweit gehe es um 280 Millionen Euro. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zählen unter anderem kostenloses Mittagessen, Ausflüge, Mitgliedschaft im Sportverein und Nachhilfeunterricht.
soc