Für Osterfeuer gelten strenge Auflagen – Radio Tonkuhle Hildesheim
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In den Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim müssen einige Richtlinien beachtet werden, damit das Osterfeuer am Karsamstag, Ostersonntag oder Ostermontag reibungslos abläuft.
Dezernent Helfried Basse weist darauf hin, dass die Feuerstelle erst am Tag des Abbrennens aufgeschichtet werden darf, um das Brennmaterial noch einmal zu kontrollieren und Tieren die Möglichkeit zur Flucht zu bieten. Als Brennmaterial ist ausschließlich Gehölz- und Strauchschnitt zugelassen. Ort und Größe des Feuers sowie ein Ansprechpartner muss der Gemeinde bekannt sein. Auch der nötige Sicherheitsabstand zu Häusern, Straßen und Wäldern muss eingehalten werden. Zudem darf beim Entzünden kein Brandbeschleuniger wie Benzin eingesetzt werden. Wer das nicht befolgt, riskiert ein empfindliches Bußgeld.

Polizei und Ordnungsamt fahren den Angaben nach am Festwochenende durch die Gemeinde und kontrollieren die Feueraufschichtungen. Weitere Informationen dazu erteilt Helmut Wenzel von der Kreisverwaltung. Er ist telefonisch unter der Nummer 05121/309 4222 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erreichbar.

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