Dabei geht es darum, dass Details aus dem Abschlussbericht des Landeskriminalamts vorzeitig in verschiedenen Medien veröffentlicht wurden.
Sowohl der NDR als auch die Staatsanwaltschaft hatten berichtet, dass Edathy mehrfach strafbares, kinderpornografisches Material aus dem Internet heruntergeladen hatte. Dabei gehe es nicht um die bekannten Bilder eines kanadischen Anbieters, die zu Beginn des Falls bekannt geworden waren - diese seien nicht strafrechtlich relevant.
fx