Osnabrücker wird nach Selbstjustiz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Ein Mann aus Osnabrück ist vom dortigen Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, nachdem er das Recht in die eigene Hand genommen hatte. Der Richter bestätigte in zweiter Instanz das Urteil über sieben Monate Haft auf Bewährung und eine Zahlung von 1500 Euro an die UNO-Flüchtlingshilfe wegen gefährlicher Körperverletzung.

Der 50 Jahre alte Mann hatte in einem Hinterhof einen Mann zusammengeschlagen, der sich vor zwei Mädchen im Alter von 15 und 17 Jahren entblößt hatte. Dabei setzte der 50-Jährige sowohl seine Fäuste als auch Pfefferspray ein.
Der 40 Jahre alte Exhibitionist war bereits zuvor zu 40 Tagessätzen von je 60 Euro verurteilt worden - das Gericht hatte sein Handeln als Bekleidung gewertet, nicht als Triebverbrechen. Der Mann war am Tag der Tat stark betrunken gewesen.

fx


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