Den Plänen nach soll die Regelung für die bis zum 31. Mai einreisenden 700 Syrien-Flüchtlinge mit Verwandtschaft in Niedersachsen gelten. Zur Zeit ist es so, dass die bereits in Niedersachsen wohnenden Angehörigen eventuelle Kosten für ihre neu einreisenden Verwandten im Bereich Krankheit und Pflege tragen sollen. Künftig will das Land die Kosten über eine jährliche Pauschale pro Leistungsempfänger erstatten. Kosten, die diese Grenze übersteigen, müssten nach diesem Vorschlag die Kommunen zahlen.
soc/fx