Im Jahr 2012 hatten die Länder von 717 nur 433 Millionen Euro ausgegeben - das restliche Geld wurde später eingesetzt. Die Länder argumentieren, dass der Rest für die Menschen ausgegeben worden sei, denen Hilfen aus dem Paket zustanden. Zu den Leistungen des BuT gehören z.B. kostenlose Mittagessen, Mitgliedschaften in Sportvereinen oder schulische Nachhilfe. Berichten zufolge könnte die Klage der Länder schon in diesem Monat [Juni] vom Bundessozialgericht verhandelt werden.
fx