Er kritisierte aber gleichzeitig, dass diese Möglichkeit nur für einen Teil der Beschäftigten gelte. Abschlagsfrei können nur Arbeiterinnen und Arbeiter mit 63 in den Ruhestand gehen, wenn sie vor dem 1.Januar 1953 geboren wurden und 45 Beitragsjahre nachweisen können. Aus Sicht des Gewerkschafters bestehe daher weiterer Handlungsbedarf in der Rentenpolitik.
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