Stadt Hildesheim weist auf Ruhezeiten bei Gartenarbeiten hin – Radio Tonkuhle Hildesheim
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Grundstücksbesitzer und Hobbygärtner müssen sich bei Gartenarbeiten an vorgeschriebene Ruhezeiten halten. Darauf weist die Stadt Hildesheim hin. Dort häuften sich nach eigenen Angaben die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Lärmbelästigungen durch Rasenmähen und elektrischen Heckenscheren und Freischneidern.
Im Gebiet der Stadt Hildesheim dürfen motorbetriebene Geräte außerhalb von Gebäuden werktags nur in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr eingesetzt werden, an Samstagen zwischen 8 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb nicht zulässig.

Eine Informationsbroschüre des Umweltbundesamtes, wie man Lärm vermeiden kann und zu den Nutzungszeiten einzelner Gartenmaschinen ist im Bereich Immissionsschutz der Stadt Hildesheim erhältlich. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch im Internet unter www.hildesheim.de/laermschutz.

soc


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