Im Gebiet der Stadt Hildesheim dürfen motorbetriebene Geräte außerhalb von Gebäuden werktags nur in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr eingesetzt werden, an Samstagen zwischen 8 und 13 Uhr sowie 15 und 17 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb nicht zulässig.
Eine Informationsbroschüre des Umweltbundesamtes, wie man Lärm vermeiden kann und zu den Nutzungszeiten einzelner Gartenmaschinen ist im Bereich Immissionsschutz der Stadt Hildesheim erhältlich. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch im Internet unter www.hildesheim.de/laermschutz.
soc